Lebenslauf: Ein starkes Verkaufspapier
Mit einem Lebenslauf wird dokumentiert, was im Bewerbungsprozess Vorteile bringt. Dabei sollte der Verfasser immer an den Leser denken. Was in einen Lebenslauf gehört ist schwer zu sagen - es kommt darauf an. Was nicht in einen Lebenslauf gehört steht fest: Schwulst, Leerlauf und Bluff.
Wenn ein Lebenslauf so beginnt: «Curriculum vitae. Primarschule: 28. April 1962 bis 25. März 1968, Schulhaus Liguster, Zürich-Oerlikon», landet das Bewerbungsdossier im «Absagen»-Körbchen. Personaler haben wenig Zeit und meist überhaupt keine Geduld. Also: Nur das Wesentlich aufführen, das dafür knapp und präzis. Wesentlich sind alle Fakten, die dem Personaler den Entscheid erleichtern, einen Bewerber in die engere Wahl zu ziehen. Ein Lebenslauf vermittelt dem Leser diese Angaben:
Redundanzen vermeidenDie persönlichen Daten stehen am Kopf des Lebenslaufes. Begriffe wie «Bürgerort» und «Nationalität» sind reine Platzverschwendung. Jeder Leser wird '15.5.74' ohne weiteres als Geburtsdatum verstehen. Der Beruf der Eltern gehört nicht in den Lebenslauf, es sei denn, es gibt eine Verbindung zur angestrebten Position. Die Adresse muss vollständig sein und sinnvoll ist die Angabe, wann und wie der Stellenbewerber zu erreichen ist.Bei der schulischen Ausbildung genügen die letzten Stationen, besonders wenn die Sekundarschule schon über 20 Jahre zurückliegt. Auch hier ist situativ vorzugehen. Wer einen Universitätsabschluss vorweisen kann, muss nicht betonen, dass er die Matura bestanden hat - es sei denn, der Maturatyp sei für die angestrebte Position von Bedeutung. Alle Zeitangaben sind in Monaten anzugeben, sonst kommt der Verdacht auf, es werde eine Zeitlücke verschleiert. Für die berufliche Ausbildung gelten ähnliche Überlegungen: nur aufführen, was nützt. Wer sich um einen Bankjob bewirbt, der wird sein Bankpraktikum während der Semesterferien erwähnen, dagegen ist der Ferienjob als Pizzakurier unwichtig. Der berufliche Werdegang ist chronologisch aufzuführen. Wichtig sind Stellenanfang und -ende, Position und Aufgabe. Die besonderen beruflichen Kenntnisse und Leistungen lassen sich hier unterbringen, sofern nicht ein besonderes Qualifikationsprofil erstellt wird. Überhaupt: Frühere Positionen sind für den künftigen Arbeitgeber nur dann interessant, wenn die dabei erworbenen Erfahrungen ihm nützen. Chronologisch oder invers?Soll man den Werdegang mit seiner ersten oder der letzten Stelle beginnen? Das ist zur Zeit umstritten. In unserem Kulturkreis sind wir gewohnt, mit der ersten Stelle anzufangen. Die aktuelle Situation findet sich am Schluss. Dort sucht sie der Leser; chronologisch ist logisch.Militärdienst und militärische Einteilung sind wichtige Angaben, sofern der Stellensuchende noch Militärdienst leistet, oder wenn der Nutzen für die zivile Tätigkeit erwähnt werden soll (Führungserfahrung, Erwerb von technischen Kenntnissen). Neben- und Freizeitbeschäftigungen sind dann anzugeben, wenn sie ein positives Image vermitteln sollen oder wenn sie für den Arbeitgeber interessant sind. Beispiele:
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